Zur Person

 

Gut zu wissen

AGB und Behandlungsvertrag

Meine Praxis ist privatärztlich ausgerichtet. Natürlich sind Patienten aus gesetzlichen Krankenversicherungen jederzeit willkommen. Für gesetzlich versicherte Patienten empfiehlt sich eine oft preisgünstige private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Alle Patienten erhalten eine Rechnung, in welcher Leistungen und Kosten der Behandlung aufgeführt sind. Die Kosten können je nach Zeitaufwand variieren. 

Unter Downloads finden Sie die Formulare, die ich Sie bitte, zu unserem Ersttermin ausgefüllt mitzubringen.

Erstattungsfähigkeit homöopathischer Arzneimittel

Ein Blick in die freiwilligen Satzungsleistungen Ihrer Krankenkasse könnte sich lohnen! Immer mehr Krankenkassen erstatten pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr. Der Versicherte muss für eine Erstattung in den allermeisten Fällen ein grünes Rezept oder eine Privatverordnung eines Arztes bei seiner Krankenkasse einreichen. Einen ersten Überblick können Sie sich hier verschaffen. Darüber hinaus lohnt es sich, bei Ihrer Krankenkasse direkt einmal nachzufragen!

Private Krankenversicherung:

Die privaten Versicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine homöopathische und ernährungstherapeutische Behandlung. Gleiches gilt für die Akupunktur und weitere naturheilkundliche Behandlungs-Methoden. Bitte überprüfen Sie zur Sicherheit Ihren jeweiligen Tarif oder fragen Sie ggf. bei Ihrer Krankenkasse nach.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Gesetzlich versicherte Patienten haben die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Viele gesetzliche Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Homöopathische Behandlung – auch hier lohnt es sich, nachzufragen.

Dasselbe gilt, wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichert haben.

Hier können Sie sich den Behandlungsvertrag mit AGBs runterladen!

Download

Impressionen